Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge

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Stand: 21.08.2014

Aufnahmeprogramme für Geflüchtete aus Syrien

Nachdem die Innenminister 2013 die Aufnahme von zweimal 5000 Geflüchteten aus Syrien beschlossen hatten, haben fast alle Bundesländer zusätzlich eigene Aufnahmeregeln beschlossen (für die Regelung in Bremen siehe unten). Im Juni 2014 haben die Innenminister die Aufnahme von weiteren 10.000 Geflüchteten aus Syrien beschlossen, woraufhin der Bundesinnenminister eine Aufnahmeanordnung erlassen hat. 7000 der 10.000 Plätze werden über die Bundesländer abgewickelt, davon 65 in Bremen. Unseres Wissens nach werden für diese 65 Plätze keine neuen Anträge entgegengenommen, sondern es wird auf die vorliegenden Anträge aus dem zweiten Bundesprogramm zurückgegriffen. Von den laut UNHCR rund 9,2 Millionen Flüchtlingen (inkl. Binnenflüchtlinge) sind bis Ende April ca. 5755 Personen über die verschiedenen Aufnahmeregelungen tatsächlich in die BRD eingereist. Wieviele Flüchtlinge aus Syrien in Bremen aufgenommen wurden, ist uns nicht bekannt (Quellen: Stellungnahme des Baden-Württembergischen Ministeriums für Integration sowie Präsentation von Pro Asyl). Weitere Informationen zum Bundesprogramm sowie den Länderregelungen hat Pro Asyl zusammengestellt. Über die Länderregelung in Niedersachsen informiert auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen, insbesondere auch über die Verpflichtung zur Kostenübernahme bei Krankenbehandlung.

Bremer Aufnahmeregelung

Die aktuelle Aufnahmeregelung Bremens regelt Innensenator Mäurer in einem Erlass sowie den zugehörigen Ausführungsbestimmungen. Aufgenommen werden nur Flüchtlinge, die Verwandte in Bremen haben. Außerdem ausgenommen sind Palästinenser und Kurden ohne syrische Staatsangehörigkeit. Zusätzlich muss sich jemand finden, der oder die sich verpflichtet, den Lebensunterhalt für die Aufgenommenen zu bezahlen. Das dürfen aber nur Personen mit besonders hohem Einkommen. Wieviel genau verdient werden muss, ergibt sich nach der Bremer Regelung aus den Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen. Wer verheiratet ist, muss für die Aufnahme eines Flüchtlings beispielsweise zwischen 1.660 € und 2.320 € netto im Monat verdienen - je nachdem wieviele Kinder er oder sie hat. Beantragt werden muss die Aufnahme von den Verwandten im Land Bremen bei der Ausländerbehörde in Bremen oder Bremerhaven. Die Regelung ist befristet bis zum 30. September 2014, es zählt der Antragseingang bei der Ausländerbehörde.

Weitere Hinweise zur Verpflichtungserklärung sowie anderen Fragen (u.A. Krankenversicherungsschutz) enthält eine Arbeitshilfe der GGUA.

Bitte beachten Sie, dass diese allgemeinen Informationen eine persönliche Beratung nicht ersetzen können. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.