"Bildungspaket" jetzt auch für § 3 AsylbLG

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8.7.2011
"Bildungspaket" jetzt auch für AsylbLG § 3

Zu den Leistungen des Bildungspaketes gehört u.A. Schulbedarf.

Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene in Bremen werden neuerdings nicht mehr vom sogenannten "Bildungspaket" ausgeschlossen, wenn sie Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Der Bremer Senat beschloss, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu unterstützen. Bis es eine bundesweite Regelung gibt, werden die Leistungen Menschen unter 25 Jahren mit Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG in Bremen zugänglich gemacht. Für die in der Stadtgemeinde Bremen wohnhaften EmpfängerInnen von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG können Anträge bei den jeweiligen regionalen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Bremen gestellt werden.

In Deutschland hängt der Anspruch auf Sozialleistungen vom Aufenthaltsstatus ab, was im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt ist. Wer Leistungen nach dem AsylbLG bezieht, erhält zunächst besonders geringe Leistungen (§ 3). Nach vier Jahren Bezug nach § 3 besteht Anspruch auf höhere Leistungen (§ 2), wobei es Ausnahmen gibt.

Die Flüchtlingsinitiative Bremen begrüßt diesen Schritt, fordert aber weiterhin die Abschaffung aller rassistischen Sondergesetze inklusive dem AsylbLG. Weitere Information dazu findet sich auf dem Flyer zum Aktionstag gegen rassistische Sondergesetze am 14.5.2011 in Bremen.

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