Keine Wartefristen bei der Anmietung von Wohnraum

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29.7.2015
Keine Wartefristen bei der Anmietung von Wohnraum

Im März 2013 hat sich Bremen, genauer gesagt die Deputation für Soziales
(http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs-18-327_S_764.pdf
http://www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/Protokoll_Stadt_2013_0...),
von einer der vielen ausgrenzenden Sonderregelungen gegen Geflüchtete verabschiedet. Bis dahin wurde für Menschen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen müssen, für eine gewisse Zeit nur die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft bezahlt. Jetzt sollen Wohnungen der Regelfall sein. Eine Wartefrist vor der Anmietung von Wohnraum wird in fast allen Fällen nicht mehr vorgeschrieben.

Einschränkungen bei der Anmietung von Wohnraum gibt es in Bremen noch für Menschen, die nach dem AsylVfG verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das betrifft nur Asylsuchende (mit Aufenthaltsgestattung) ganz zu Anfang ihres Verfahrens.
Nicht betroffen sind alle Menschen mit einer Duldung, denn sie unterliegen nicht dem AsylVfG.
Auch nicht betroffen sind alle, die bereits aus der Aufnahmeeinrichtung in eine der Gemeinschaftsunterkünfte umgezogen sind, denn sie sind nicht mehr verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Die Einzelheiten sind in einer fachlichen Weisung der Senatorin für Soziales zu finden.
http://www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/Fachliche%20Mitteilung...

Soweit die rechtliche Situation bzw. die Vorgaben für die Sozialzentren.
Tatsächlich ist es auch für Geflüchtete sehr schwierig, in Bremen eine Wohnung zu finden. Manchmal gelingt es aber.
Umso erstaunlicher, dass immer wieder berichtet wird, die Sozialzentren würden der Anmietung von Wohnraum erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten zustimmen. Manche Abgeordnete verbreiten ebenfalls diese Falschinformation. Und sogar der Senat scheint seine eigenen fachlichen Weisungen nicht zu kennen und gibt falsche Auskünfte:
https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2015-02-25_Drs-18-1759_5d... (Falsche Antwort auf Frage 2)

Aus unserer Sicht ist es positiv, wenn Bremen ausgrenzende Einschränkungen aufhebt, die noch über die vom Bundesgesetz verlangte Diskriminierung hinausgehen.
Nur müsste über so einen Beschluss auch richtig informiert werden. Und vor allem müsste er umgesetzt werden.
Die Suche nach einer Wohnung ist dann immer noch schwierig genug.