Bremen schafft Sippenhaft ab
Im Bremer Erlass e10-09-03 vom 17.9.2010 war eine Aufenthaltsgewährung für “gut integrierte” Jugendliche geregelt. Nachdem im Juli 2011 eine entsprechende Aufenthaltsgewährung auf Bundesebene eingeführt worden war (§ 25a AufenthG), hatte Innensenator Mäurer (SPD) den Bremer Erlass ersetzt. Im neuen Erlass e11-07-01 vom 19.7.2011 war die neue Bundesgesetzgebung berücksichtigt, doch wollte Mäurer auch weiterhin auf zwei Ergänzungen nicht verzichten: Sippenhaft und Doppelbestrafung.
Jetzt überraschte Mäurer mit einem erneuten Erlass (e11-10-01 vom 17.10.2011), der den nur drei Monate alten Erlass ersetzt hat. Die neue Regelung verzichtet auf die bisher bestehende Sippenhaft: Ausgeschlossen waren Menschen, deren “Familienangehörige in erheblichem Maße strafrechtlich in Erscheinung getreten sind”.
Zurückgerudert ist Mäurer auch bei der Doppelbestrafung. Bisher galt: Wer vom Staat schon einmal bestraft wurde, war von der Aufenthaltsgewährung nach dem Erlass ausgeschlossen, wurde also noch einmal bestraft. Der neue Erlass fordert nun keine “Straffreiheit” mehr, nennt jedoch als Kriterium “strafrechtliche Vorbelastungen”. Die Doppelbestrafung bleibt also erhalten. Noch dazu öffnet die schwammige Formulierung der Willkür seitens der Ausländerbehörde Tür und Tor.