• Bist Du Flüchtling aus Syrien?
• Bist Du männlich?
• Bist Du zwischen 18 und 45 Jahren alt?
• Hast Du in Deutschland "nur" einen "subsidiären Schutz" bekommen?
Wenn Du alle vier Fragen mit JA beantworten kannst, dann kannst Du jetzt einen
"Asylfolgeantrag", damit du hoffentlich eine volle Flüchtlingsanerkennung bekommst.
Wir erweitern unsere offenen Beratungszeiten um einen Abendtermin am Mittwoch.
Ab sofort findet die offene Beratung
Montags von 16-18 Uhr
und Mittwochs 18-20 Uhr
wie gehabt in den Büroräumen im Kulturzentrum Paradox, Bernhardstr. 12 statt.
Am Dienstag, den 11.08. bleibt unsere Beratung geschlossen. On tuesday, 11th of august our office is closed. Mardi, le 11 de aout notre office est fermée.
Das Sozialamt übernimmt in Bremen die Kosten einer Wohnung für Menschen mit Duldung, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen müssen. Es gibt schon seit 2 Jahren keine Wartefrist mehr, die im Übergangswohnheim verbracht werden muss. Für Asylsuchende gibt es (kurze) Wartefristen, so lange sie noch in der Erstaufnahme wohnen.