Beratung & Hilfe

Neue Adresse: Lankenauerstr.4, 28219 Bremen-Walle

Wir sind umgezogen!
24.4.2023

Wir sind umgezogen in die Lankenauerstr.4, 28219 Bremen-Walle.

Wir ziehen um

Wir ziehen um
26.2.2023

Wir ziehen um! Ab dem 10. März lautet unsere neue Anschrift Lankenauer Straße 4, 28219 Bremen.

Bild vom neuen Gebäude, in das wir umziehen

Aktuelle Information zu Menschen aus der Ukraine

Aktuelle Information zu Menschen aus der Ukraine
9.3.2022

Finden sich auf asyl.net sowie auf einwanderer.net zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen und zu Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen. Auf buzer.de gibt es den Wortlaut der UkraineAufenthUeV. Auf bmi.bund.de gibt es einige Antworten des BMI.

Folgeantrag: Militärdienstverweigerung in Syrien

Folgeantrag: Militärdienstverweigerung in Syrien
26.1.2021

• Bist Du Flüchtling aus Syrien?
• Bist Du männlich?
• Bist Du zwischen 18 und 45 Jahren alt?
• Hast Du in Deutschland "nur" einen "subsidiären Schutz" bekommen?

Wenn Du alle vier Fragen mit JA beantworten kannst, dann kannst Du jetzt einen
"Asylfolgeantrag", damit du hoffentlich eine volle Flüchtlingsanerkennung bekommst.

Zusätzlicher Abendtermin in der offenen Beratung

Zusätzlicher Abendtermin in der offenen Beratung
12.8.2020

Wir erweitern unsere offenen Beratungszeiten um einen Abendtermin am Mittwoch.
Ab sofort findet die offene Beratung
Montags von 16-18 Uhr
und Mittwochs 18-20 Uhr
wie gehabt in den Büroräumen im Kulturzentrum Paradox, Bernhardstr. 12 statt.

Offene Beratung am Montag

Offene Beratung am Montag
17.10.2016

Unsere offene Beratungszeit ist ab sofort jeden Montag von 16 - 18 Uhr.

Dienstag, 11.08.2015 keine Beratung

Dienstag, 11.08.2015 keine Beratung
6.8.2015

Am Dienstag, den 11.08. bleibt unsere Beratung geschlossen. On tuesday, 11th of august our office is closed. Mardi, le 11 de aout notre office est fermée.

Keine Wartefristen bei der Anmietung von Wohnraum

Keine Wartefristen bei der Anmietung von Wohnraum
29.7.2015

Das Sozialamt übernimmt in Bremen die Kosten einer Wohnung für Menschen mit Duldung, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen müssen. Es gibt schon seit 2 Jahren keine Wartefrist mehr, die im Übergangswohnheim verbracht werden muss. Für Asylsuchende gibt es (kurze) Wartefristen, so lange sie noch in der Erstaufnahme wohnen.

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