Einbürgerung

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Stand: 24.03.2017

Die zur Zeit gültige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) ist stark veraltet. Sie ist nach zahlreichen Gesetzesänderungen nicht angepasst worden. Aus diesem Grund hat das Bundesinnenministerium (BMI) sogenannte "Vorläufige Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz" veröffentlicht. Sie stellen allerdings keine Verwaltungsvorschriften dar, sondern "dienen lediglich den zuständigen Behörden als unverbindliche Hinweise" (Quelle).

Der Bremer Innensenator wiederum hat auch "Vorläufige Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz" veröffentlicht. Diese unterscheiden sich in Details von den Anwendungshinweisen des BMI. Die Anwendungshinweise des Bremer Innensenators haben laut des zugehörigen Anschreibens "Erlasscharakter". Desweiteren gibt es einen "Praxisleitfaden".

Auf fragdenstaat.de sind weitere Erlasse und Rundschreiben des Bremer Innensenators zum Thema Einbürgerung hinterlegt: