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Heimunterbringung
Mitteilung des Senats und Beschluss der Deputation für Soziales vom April 2013. Damit wurde die Mindestunterbringungszeit in Gemeinschaftsunterkünften weitgehend aufgehoben.
Die entsprechende fachliche Weisung der Senatorin für Soziales vom 12.3.2013
Deputationsvorlage aus der Sozialdeputation vom 17.3.2011, in der die Mindestwohndauer in Heimen auf 12 Monate geändert wurde.