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26.1.2021
• Bist Du Flüchtling aus Syrien?
• Bist Du männlich?
• Bist Du zwischen 18 und 45 Jahren alt?
• Hast Du in Deutschland "nur" einen "subsidiären Schutz" bekommen?Wenn Du alle vier Fragen mit JA beantworten kannst, dann kannst Du jetzt einen
"Asylfolgeantrag", damit du hoffentlich eine volle Flüchtlingsanerkennung bekommst. -
19.1.2021
Laut einem EuGH-Urteil müssten syrische Kriegsdienstverweigerer in der Regel Flüchtlingsstatus bekommen. Für Personen, denen dies verweigert wurde, stellt sich nun die Frage nach einem Folgeantrag. PRO ASYL hält Folgeanträge für sinnvoll und gibt hier rechtliche Hinweise zu dem Thema. Anträge sollten bis zum 19. Februar 2021 gestellt werden.
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15.12.2020
Dem Flüchtlingsrat ist zur Kenntnis gelangt, dass das Sozialressort die Träger der Übergangswohnheime per Mail angewiesen hat, die Anwesenheit der Bewohner*innen täglich per Zimmerkontrollen zu überwachen. Diese „Regelung“ ist rechtswidrig, sie ist unzumutbar, sie entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit. Der Flüchtlingsrat hat die zuständige Referatsleitung im Sozialressort heute aufgefordert, die unwürdigen und menschenrechtsverletzenden Zimmerkontrollen von Geflüchteten sofort einzustellen.
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15.12.2020
PRO ASYL zum Auslaufen des Abschiebestopps nach Syrien: menschenrechtlicher Dammbruch, um die Union für Rechtspopulisten wählbar zu machen
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18.9.2020
Protestaufruf von Together We are Bremen im Originaltext: